Koope­ra­ti­on (BFZ)

Aus­ge­stal­tung der Zusam­men­ar­beit durch Kooperationsvereinbarungen

Bezugs­rah­men der Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­run­gen ist die Ver­ord­nung über Unter­richt, Erziehung und son­der­päd­ago­gi­sche Förderung von Schü­le­rin­nen und Schülern mit Beein­träch­ti­gun­gen oder Behin­de­run­gen (VOSB).

Die Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­run­gen werden zu Beginn eines jeden Schul­jah­res dem Kollegium einer jeden Schule zur Verfügung gestellt und beschreibt die gemein­sa­me Gestal­tung inklu­si­ver Arbeits­struk­tu­ren. In ihrer Umsetzung unter­liegt die Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung einer regel­mä­ßi­gen Über­prü­fung und Fort­schrei­bung, zum Beispiel in Form von Bilan­zie­rungs­ge­sprä­chen am Ende eines Schuljahres. 

Zusam­men­ar­beit in der Beratungs- und Förderarbeit
  • Wenn Schü­le­rin­nen oder Schüler Auf­fäl­lig­kei­ten im Bereich Lernen, sozial-emo­tio­na­le Ent­wick­lung oder Sprache zeigen, kann die Klas­sen­lehr­kraft oder Fach­lehr­kräf­te Kontakt mit den zustän­di­gen För­der­schul­lehr­kräf­ten aufnehmen. In einem Erst­ge­spräch wird abgeklärt, ob und welche Maßnahmen ein­ge­lei­tet werden können.
  • Die folgende Dia­gnos­tik und even­tu­el­le För­der­maß­nah­men von Schüler*innen erfolgen auf Grundlage eines gestell­ten Antrages an das regionale Beratungs- und Förderzentrum. 
  • Der Antrag soll eine konkrete Beschrei­bung des Bera­tungs­an­las­ses bzw. Pro­blem­be­schrei­bung beinhal­ten. Er kann bei Bedarf gemeinsam mit der BFZ Lehrkraft geschrie­ben werden (Die Eltern erklären dazu schrift­lich ihr Einverständnis.
  • Die För­der­schul­lehr­kräf­te stehen bei der Erstel­lung von För­der­plä­nen der all­ge­mei­nen Schule beratend zur Seite und nehmen auf Wunsch an Eltern­ge­sprä­chen teil. 
  • Die Durch­füh­rung der Förderung im Klas­sen­ver­band, in Einzel- oder Klein­grup­pen findet nach Absprache mit den Klassen- und Fach­lehr­kräf­ten statt. 
Zusam­men­ar­beit im inklu­si­ven Unterricht

Der Klassen-/Fach­leh­rer trägt die Ver­ant­wor­tung für die Unter­richts­pla­nung und ‑durch­füh­rung. Die För­der­schul­lehr­kräf­te unter­stüt­zen die Klassen- und Fach­lehr­kräf­te bei der Dif­fe­ren­zie­rung von Unter­richts­in­hal­ten, Lern­kon­trol­len und beim Erstellen der Zeugnisse. Die gemein­sa­me För­der­ar­beit wird von den För­der­schul­lehr­kräf­ten im För­der­plan dokumentiert. 

Grund­sätz­lich sind bestimmte Gelin­gens­be­din­gun­gen für die Koope­ra­ti­on bzw. Team­ar­beit bei den vor­beu­gen­den Maßnahmen und im inklu­si­ven Unter­richt zu eta­blie­ren. Dies erfordert einen Prozess der Klärung und Annährung ggf. unter­schied­li­cher Her­an­ge­hens­wei­sen und päd­ago­gi­scher Positionen. 

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