Kooperation (BFZ)
Ausgestaltung der Zusammenarbeit durch Kooperationsvereinbarungen
Bezugsrahmen der Kooperationsvereinbarungen ist die Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB).
Die Kooperationsvereinbarungen werden zu Beginn eines jeden Schuljahres dem Kollegium einer jeden Schule zur Verfügung gestellt und beschreibt die gemeinsame Gestaltung inklusiver Arbeitsstrukturen. In ihrer Umsetzung unterliegt die Kooperationsvereinbarung einer regelmäßigen Überprüfung und Fortschreibung, zum Beispiel in Form von Bilanzierungsgesprächen am Ende eines Schuljahres.
Zusammenarbeit in der Beratungs- und Förderarbeit
- Wenn Schülerinnen oder Schüler Auffälligkeiten im Bereich Lernen, sozial-emotionale Entwicklung oder Sprache zeigen, kann die Klassenlehrkraft oder Fachlehrkräfte Kontakt mit den zuständigen Förderschullehrkräften aufnehmen. In einem Erstgespräch wird abgeklärt, ob und welche Maßnahmen eingeleitet werden können.
- Die folgende Diagnostik und eventuelle Fördermaßnahmen von Schüler*innen erfolgen auf Grundlage eines gestellten Antrages an das regionale Beratungs- und Förderzentrum.
- Der Antrag soll eine konkrete Beschreibung des Beratungsanlasses bzw. Problembeschreibung beinhalten. Er kann bei Bedarf gemeinsam mit der BFZ Lehrkraft geschrieben werden (Die Eltern erklären dazu schriftlich ihr Einverständnis.
- Die Förderschullehrkräfte stehen bei der Erstellung von Förderplänen der allgemeinen Schule beratend zur Seite und nehmen auf Wunsch an Elterngesprächen teil.
- Die Durchführung der Förderung im Klassenverband, in Einzel- oder Kleingruppen findet nach Absprache mit den Klassen- und Fachlehrkräften statt.
Zusammenarbeit im inklusiven Unterricht
Der Klassen-/Fachlehrer trägt die Verantwortung für die Unterrichtsplanung und ‑durchführung. Die Förderschullehrkräfte unterstützen die Klassen- und Fachlehrkräfte bei der Differenzierung von Unterrichtsinhalten, Lernkontrollen und beim Erstellen der Zeugnisse. Die gemeinsame Förderarbeit wird von den Förderschullehrkräften im Förderplan dokumentiert.
Grundsätzlich sind bestimmte Gelingensbedingungen für die Kooperation bzw. Teamarbeit bei den vorbeugenden Maßnahmen und im inklusiven Unterricht zu etablieren. Dies erfordert einen Prozess der Klärung und Annährung ggf. unterschiedlicher Herangehensweisen und pädagogischer Positionen.
Burgbergschule
Am Eckeberg
35232 Dautphetal-Friedensdorf